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Allgemeine Hinweise und Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Gegenstand/ Leistung
Bei den von leondoro angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen (Vermittlung von Ferienimmobilien zur Kurzzeitmiete) zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei (Leistungsträger/ Eigentümer).

2. Buchungsanfrage
Bei einer Buchungsanfrage reserviert leondoo das angefragte Ferienobjekt für 24 Stunden, sofern das Ferienobjekt für den angefragten Zeitraum vakant ist und unterbreitet dem Anfragenden ein schriftliches Angebot.
Bestätigt der Anfragende innerhalb der 24-Stunden-Frist das Buchungsangebot nicht als verbindlich, fällt die Reservierung des Mietobjekts weg und leondoro ist berechtigt, das Objekt anderweitig anzubieten und zu vermitteln. Eine verspätete Annahme gilt als neue Buchungsanfrage. Zu beachten ist, dass es auf einigen Buchungsportalen dieses Haus mit Direktbuchung offeriert wird. Ein Direktbuchung hat Vorrang vor einer Buchungsanfrage.

3. Anmeldung
Nimmt der Anfragende das Angebot von leondoro an, wird die Buchung verbindlich. Grundlage des Angebotes sind die am Buchungstag und für den Mietzeitraum gültigen Angaben auf der Internetseite von www.leondoro.de Die Annahme kann nur schriftlich erfolgen. Für verbindliche Buchungen sind folgende Angaben notwendig:
Name des Ferienhauses, Ferienort, Anreisetag, Abreisetag, Anzahl der Personen, Name des Buchenden, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Buchenden, seine Ausweisnummer, Namen aller Mitreisenden (Alter, nicht Geburtsdatum), Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail Adresse. Hinweis: Einige Eigentümer verlangen eine eingescannte Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Buchenden, oder auch die Kontoverbindung/ IBAN um die hinterlegte Kaution nach Beendigung der Mietzweit auf ein Konto zurück zu überweisen.

4. Buchung
Durch die Annahme des Angebotes und die Gegenzeichnung durch leondoro kommt zwischen leondoro und dem Kunden ein Vermittlungsvertrag zustande. Mit der verbindlichen Buchung bestätigt der Buchende ausdrücklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von leondoro, dass er den Kurzzeitmietvertrag mit dem Vermieter abschließen wird und erkennt die allgemeinen Hinweise für die Buchung über Ferienimmobilien über leondoro an. Nebenabreden, die den Angebotsumfang verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von leondoro.

 

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung obliegt dem Kunden diese auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen und leondor im Falle einer Abweichung zu informieren. Der Hinweis muß innerhalb von 3 Tagen nach Zugang erfolgen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten können nicht mehr berücksichtigt werden und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Bei einer Anmietung von weniger als 7 Tagen kann eine Servicepauschale in Höhe von 50,- € berechnet werden.

5. Anzahlung/ Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt auf die in der Vermittlungsbestätigung bezeichneten Weise. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung wird in der Regel umgehend die Anzahlung fällig. Diese beträgt bis 90 Tage vor Mietbeginn üblicherweise ca. 50% des Gesamtmietpreises (ohne Endreinigung und ohne Kaution) und ist innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Konto von leondoro zu überweisen. Bis 60 Tage vor Mietbeginn beträgt die Anzahlung mindestens 75%, bis 28 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises, bei kurzfristigen Buchungen ab 27 Tage vor Mietbeginn kann der gesamte Mietpreis verlangt werden. Die Anzahlung beträgt mindestens 300,- €. Bei Endpreisen (exklusiv Endreinigung, Kaution und sonstiger Nebenkosten) die weniger als 300,- € betragen, kann der komplette Mietpreis als Vorauszahlung verlangt werden.

Bei fehlendem Zahlungseingang (ab dem 4. Arbeitstag nach Buchung) der Anzahlung ist leondoro berechtigt vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Im übrigen treten dann dieselben Folgen ein wie unter 2. beschrieben. Da Anzahlungen und deren Fälligkeiten von den Vorgaben des Leistungsträgers abhängig sind, kann im Einzelfall etwas anderes vereinbart werden. Dies bedarf der Individualvereinbarung zwischen leondoro und dem Buchenden. Die Zahlung des restlichen Mietpreises, sowie die Kaution und die Servicepauschale, erfolgen üblicher Weise vor Ort an den Eigentümer oder dessen Bevollmächtigten. Die verspätete Zahlung oder Nichtzahlung des Restbetrages gilt als Rücktritt vom Vertrag durch den Buchenden und berechtigt leondoro, die Unterkunft anderweitig zu vermieten. Die Anzahlung wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Diese Regelung berührt nicht die Vereinbarung zwischen Buchenden und Leistungsträger. Erfolgt die Bezahlung des Restpreises durch Überweisung auf ein Bankkonto, trägt der Buchende die daraus verursachten Kosten. Die Hausbank von leondoro.de verlangt für die Verbuchung von Überweisungseingängen in der Regel keine Geführen

6. Reiseunterlagen
Alle notwendigen Reiseunterlagen erhält der Vertragspartner bis zu eine Woche vor Anreise. In der Regel erfolgt dies bereits nach Zahlungseingang der Anzahlung, wenn alle notwendigen Unterlagen und Informationen leondoro vorliegen.

7. Haftungsausschluss
Die Ausschreibung der zu mietenden Objekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Leistungsträgers/ Eigentümers erstellt. Für Änderungen, die vor Ort von Eigentümern oder Dritten vorgenommen werden oder wurden und von denen leondoro keine Kenntnis hat, wird nicht gehaftet. Die Nutzung der Ferienimmobilie, Garten und Außenanlagen (Pool), der Einrichtungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung durch leondoro ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei Unfällen, Diebstahl, Einbruch, Lärmbelästigungen durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken ohne zeitliche Begrenzung. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie zum Beispiel Streik, Krieg, Erdbeben oder anderer Naturkatastrophen, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Insekten, Tiere oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ebenfalls haftet leondoro nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool, Internet, Telefonverbindungen usw.. Ist die Nutzung der Ferienimmobilie aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Anzahlungen (nicht Restzahlung) des Kunden beschränkt. Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu stellen.

8. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vom Buchungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden muss in schriftlicher Form gegenüber leondoro erfolgen. Die Stornierung der Buchung wird von leondoro an den Leistungsträger/ Eigentümer weitergeleitet und angezeigt. Maßgeblich für den Rücktritt ist das Eingangsdatum der Stornierung bei leondoro. Ist das Eingangsdatum der Stornierung bei leondoro ein Samstag, Sonntag oder ein Feiertag, so gilt der nächste Arbeitstag als Datum des Eingangs. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch leondoro auf Ersatz entstandener Aufwendungen und des Vermittlungsentgeltes bestehen. Die geleistet Anzahlung wird in keinem Fall zurückerstattet.
Bei Rücktritt werden folgende Gebühren als Mietausfall für den Eigentümer berechnet und fällig:
Grundlage für die Berechnung ist der Gesamtmietpreis abzüglich Anzahlung
Bis 90 Tage vor Mietbeginn 50% des Restpreises,
bis 60 Tage vor Mietbeginn 75% des Restpreises,
bis 28 Tage vor Mietbeginn 90% des Restpreises,
bei Rücktritt bis 27 Tage vor Mietbeginn, oder Nichterscheinen am Anreisetag wird der gesamte Restpreis fällig.

Im Falle eines Rücktritts nach einer Umbuchung, ist für die Berechnung der Fristen nicht der Tag der Umbuchung, sondern der Tag der ersten Buchung ausschlaggebend.

9. Umbuchungen
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung Änderungen hinsichtlich Reiseteilnehmer, Reiseziel, Reisetermin, der Unterkunft vorgenommen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro erhoben. Ist die zuvor beschriebene Umbuchung nicht mehr möglich, muss ein Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und eine gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Sämtliche Erklärungen des Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch leondoro. Dem Mieter/ Anmeldenden ist es gestattet nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Rücktrittsgebühren, Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren entstanden sind. In diesem Fall ist der Mieter/ Anmeldende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Vermittlungsvertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von leondoro nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. leondoro verpflichtet sich, den Kunden über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird  eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.

11. Datenschutz
Die vom Kunden eingegebenen Daten werden durch leondoro elektronisch verarbeitet. Die Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben, wie es für die Buchung notwendig ist. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Im Übrigen werden bei der Datenerfassung die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten.

12. Gerichtsstand und Sonstiges
Gerichtsstand für den Vermittlungsvertrag ist Düren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann die gesetzlich dafür vorgesehene Regelung.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Ferienimmobilien

durch leondoro - Fassung vom 04. März 2020

 

1. Der Mietvertrag wird zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen.

2. An- und Abreise
Die Ferienimmobilie kann in der Regel am Anreisetag ab ca. 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag hat der Mieter das Haus bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen. Gegebenenfalls ist eine Individualabsprache zwischen Mieter und Vermieter möglich.

Sollte die Anreise im Ferienhaus oder in der Wohnung nach 19:30 Uhr erfolgen, kann der Eigentümer  einen Zuschlag in Höhe von 35,- € für die Servicekraft vor Ort für die Spätanreise verlangen.

3. Kaution
Vom Mieter ist eine Kaution zu zahlen. Die Kaution wird vor Ort gegen Ausstellung einer Quittung bei Hausübernahme fällig. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Größe des Mietobjektes und nach den Vorgaben des Eigentümers.
Sollten während der Mietzeit Schäden am Mietobjekt oder am Inventar durch den Mieter oder einen Mitreisenden verursacht werden, kann die Kaution bis zur Klärung des Sachverhalts einbehalten werden. In der Regel haftet der Mieter für sämtliche von Ihm oder den Mitreisenden verursachten Schäden. Der Schadenersatz kann mit der Kaution verrechnet werden. Schäden die über die geleistet Kaution hinausgehen sind vom Mieter zu ersetzen. Im Schadensfall ist der Vermieter oder dessen Vertreter (die Kontaktperson vor Ort) unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird am Abreisetag keine Übergabe verlangt oder vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution einzubehalten, bis er Gelegenheit hatte die Wohnung bzw. das Haus in Augenschein zu nehmen. Die Kaution wird in diesem Fall, ggf. um die Summe für erhöhte Reinigungskosten oder Schäden gemindert auf ein vom Mieter zu bezeichnendes Konto überwiesen. Sollten Schäden eingetreten sein, die die Höhe der Kaution übersteigen, bleiben Schadensersatzansprüche des Eigentümers bestehen. Falls ein Eigentümer die Kaution nach Beendigung der Mietzeit auf ein Konto zurück überweisen möchte, ist eine IBAN vor Mietbeginn zu hinterlegen.

3. Endreinigung
Die Endreinigung erfolgt nach der Rückgabe durch eine Fachkraft. Im Falle übermäßiger oder mutwilliger Verschmutzung des Objektes durch den Gast, die für Eigentümer unzumutbar ist oder deren Beseitigung deutlich mehr Aufwand erfordert, als durch die Zahlung des Endreinigungsbetrages abgedeckt ist, dürfen vom Eigentümer zusätzlich angefallene Reinigungskosten unter jeweilig genauem Kostennachweis berechnet werden. Die Bezahlung der Endreinigungspauschale erfolgt bei Mietbeginn. Sollten die Aufwendungen für die Reinigung das normale Maß übersteigen ist die Servicekraft vor Ort berechtigt, das Entgelt für die erhöhten Aufwendungen vor Ort zu verlangen, bzw. ggf. von der Kaution einzubehalten.

4. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort unverzüglich gemeldet werden. Sollte der Mieter selbst während seines Aufenthaltes Verursacher von Schäden werden, so sind auch diese direkt dem Eigentümer oder dessen Hausservice vor Ort zu melden. Das Objekt ist beim Auszug sauber, das heißt besenrein zu verlassen. Dazu zählt auch das gereinigte Kücheninventar.
Der Buchende erkennt an, dass es zu üblichen Zeiten Servicekräfte wie zum Beispiel Poolservice, Gärtner oder Reinigungskräfte etc. Zutritt zu der gemieteten Immobilie/ Grundstück erhalten.

 

5. Belegung und Hausordnung

Für die Belegung des Mietobjekts gilt die bei der Buchung angegebene maximale Personenanzahl. Sollte sich die Anzahl der Mitreisenden bis zum Anreisetag verändern, teilen Sie uns dies unverzüglich mit. Grundsätzlich ist die Belegung nur bis zu der in der Beschreibung des Mietobjekts angegebenen maximalen Personenanzahl möglich. Im Fall einer Überbelegung durch den Mieter besteht keine Verpflichtung zur Beherbergung der nicht angemeldeten Personen. Die überzähligen Personen haben das Mietobjekt nach Aufforderung durch den Eigentümer/ Vermieter unverzüglich zu verlassen. Der Eigentümer/ Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Vergütung in angemessener Höhe für den Zeitraum während der Überbelegung zu verlangen. Der Eigentümer/ Vermieter behält sich im Fall der Überbelegung durch den Mieter vor, oder durch Ruhestörenden Lärms, vom Mietvertrag zurückzutreten. Damit erlischt die Beherbergungspflicht und der Mieter sowie alle Mitreisenden haben das Mietobjekt unverzüglich zu verlassen. Vorauszahlungen und Anzahlungen werden nicht zurück erstattet. Schäden, die dem Eigentümer/ Vermieter durch die nicht vereinbarte Überbelegnug entstanden, sind vom Mieter zu ersetzen. Eine Belegung mit Jugendgruppen wird nicht akzeptiert. Das Ferienhaus ist kein Partyhaus. Bei jeder Buchung sind anzugeben: Name, Vorname (Alter - nicht Geburtsdatum). Die für die Buchung verantwortliche Person hinterlegt die Ausweisnummer.

 

6. Tourist Tax

Für Reisende auf die Balearen-Inseln wird seit dem 1. Juli 2016 eine Touristensteuer erhoben. Diese wird von Mietern in Ferienhäusern , Apartments und Fincas kassiert. Die Höhe der Abgabe ist von der Haupt- und Nebensaison und der Länge des Aufenthalts abhängig. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Für Mieter von Ferienhäusern, Apartments und Fincas wird pro Tag in der Hochsaisaon 2,- € fällig (Mai bis Oktober), in der Nebensaison 0,50 € (November bis April). Ab dem 9. Aufenthaltstag halbiert sich in der Hauptsaison der zu entrichtende Betrag auf 1,- €. Die Steuerpflicht trifft den Mieter und seine Begleitpersonen. Die Touristensteuer wird vom Vermieter vor Ort kassiert und von diesen an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt.


7. Haustier
Grundsätzlich ist die Unterbringung von einem kleinen Hund bis 5 kg von der vorherigen Zustimmung durch den jeweiligen Vermieter erforderlich. Bei Unterbringung eines kleinen Hundes erhöht sich die Kaution für das Tier um den in den Leistungsbeschreibung der entsprechenden Ferienimmobilie genannten Betrag. Der Mieter haftet für sämtliche der durch das von ihm untergebrachten Tieres verursachten Schäden.
Ansonsten treten bei einem nicht angemeldeten Tier die gleichen Folgen wie bei der Überbelegung ein.

 

8. Internet

In einigen Ferienobjekten ist ein Internetanschluss aufgeführt. Da die Netzbetreiber auf Mallorca nicht in der Lage sind, einen permanenten störungsfreien Betrieb ihrer Dienste zu ermöglichen, kann ein störungsfreier Betrieb nicht garantiert werden. Daher wird der Internetanschluss zwar als vorhanden angegeben, ist aber grundsätzlich kein Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für etwaige vom Eigentümer zur Verfügung gestellte Computer. Einige Hausbesitzer verlangen vom verantwortlichen Mieter eine Kopie des Ausweises als Sicherheitshinterlegung in Form eines eingescannten Dokumentes, das vor Reisebeginn im Buchungsvorgang zu erfolgen hat.


9. Haftung
Die Nutzung der Ferienimmobilie, einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Unfällen. Der Mieter ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände, sowie Bargeld selbst verantwortlich. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Einbruchdiebstählen.
Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen Servicekraft zu melden. Siehe auch Punkt 4 – Mitwirkungspflicht. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm verursachten Schäden.

10. Empfehlung
Es empfiehlt sich der
Abschluss einer Reise- und Reiserücktrittsversicherung,

und den Mietwagen schnellst möglich zu buchen, da es zu saisonalen Engpässen kommen kann.

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